|      Google    droht neuer Datenschutz-Ärger: Die Artikel 29-Datenschutzgruppe, ein    Zusammenschluss verschiedener EU-Staaten, darunter Deutschland, will die    Privatsphäre-Regelungen des IT-Riesen genauestens unter die Lupe nehmen. Im    März 2012 verabschiedete der Konzern neue Nutzungsbedingungen, die unter    anderem die dienstübergreifende Auswertung von User-Informationen erlauben.    Dadurch könnten sehr genaue Profile erstellt werden, so die Artikel    29-Datenschutzgruppe. "Detaillierte Analysen, die die französische    Datenschutzbehörde CNIL im Auftrag der Artikel 29-Datenschutzgruppe in den    letzten Monaten erstellt hat, lassen durchaus Zweifel erkennen, ob nach der    Änderung der Privatsphäre-Bestimmungen die Verarbeitung von Nutzerdaten durch    Google auf einer zulässigen Grundlage erfolgt", erklärt der Hamburgische    Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar. Stellt    die Gruppe Verstöße fest, wird auf Länderebene gemäß der Rechtslage    gehandelt.  |    
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